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Schadenersatz bei Vertragskündigung geltend machen
06.01.2022 Strom remind.me

Immer mehr Energieversorger kündigen Verträge mit ihren Kunden, weil sie u. a. selbst Insolvenz beantragen müssen. Aktuell betroffen sind viele Kunden in Frankfurt, die von der Mainova ihren Strom oder Gas bezogen. Auch Oldenburger Kunden des Anbieters Kehag Energiehandel müssen sich einen neuen Versorger suchen, denn das Unternehmen hat jetzt ebenfalls einen Insolvenzantrag am Oldenburger Landgericht gestellt.

Auch im Ems-Weser-Elbe-Gebiet haben mehr als 10.000 Kunden ihren Anbieter verloren, im Bereich von Enercity Hannover sind es mehrere Tausende.

Was sollten Verbraucher unternehmen, die von einer Kündigung betroffen sind?

Für viele dieser Verbraucher wird ein Wechsel teuer, da die zusätzlichen Energiemengen extra für sie beschafft werden müssen. Aber es wird kein Weg daran vorbeiführen – und deutsche Haushalte werden tiefer in die Taschen greifen müssen, um ihre Strom- oder Gasrechnung zu begleichen.

Aber eine Möglichkeit besteht: Schadenersatz bei Vertragskündigung geltend machen

Nicht nur die Verbraucherzentrale rät dazu, den Kündigungen in jedem Fall zu widersprechen und Schadensersatz für die gestiegenen Energiekosten geltend zu machen.

Denn wenn man eine Kündigung durch seinen Anbieter aufgrund des angespannten Marktes erhalten hat, dürfte diese unwirksam sein. Schwankungen der Energiepreise gehören nämlich zu dem allgemeinen Unternehmensrisiko der Versorger und stellen keine Störung der Geschäftsgrundlage dar.

Alle Versorger (wie gas.de,  Stromio oder auch Mainova) müssen Preisschwankungen in ihr Betriebsmodell einkalkulieren. Sie sind verpflichtet, ihre vertraglichen Verbindlichkeiten auch dann zu erfüllen, wenn diese nicht besonders „lukrativ“ für sie sind.

Die Verbraucherzentrale in NRW rät beispielsweise allen gas.de-Kunden, deren Verträge gekündigt wurden, die Wiederaufnahme der Stromlieferung einzufordern.

Aber: Die Kunden sollten vorab prüfen, ob eine Weiterbelieferung finanziell sinnvoll ist, indem sie die Laufzeit ihres Vertrages überprüfen und den zeitlichen Ablauf einer etwaigen Preisgarantie dabei berücksichtigen.

“Schlichtungsstelle Energie” mit Sitz in Berlin

Jeder Verbraucher hat die Möglichkeit, bei der sogenannten Schlichtungsstelle Energie in Berlin Hilfe einzufordern.

Zudem stellt die Verbraucherzentrale NRW im Netz etliche Musterbriefe zur Verfügung, die sich mit den Themen Preiserhöhungen, Insolvenz des Lieferanten & Co. befassen.

Der Expertentipp vom remind.me-Mitgründer

Derselben Meinung ist auch Daniel Engelbarts, Mitgründer von remind.me und Verbraucherexperte: “Den teuren Vertrag beim Grundversorger können Kunden kurzfristig kündigen, wenn sie einen günstigeren Tarif bei einem anderen Anbieter finden sollten. Das ist in der aktuellen Energiekrise aber nicht so einfach, da viele Versorger keine Neukunden mehr aufnehmen.”

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Weiter sagt er: “Wir von remind.me werden alles unternehmen, dass unsere Kunden so wenig wie möglich zu viel für ihre Energieversorgung zahlen müssen. Wird ein neuer, aber teurer Vertrag abgeschlossen, sollte im Anschluss auf jeden Fall Schadenersatz beim alten Versorger geltend gemacht werden. Schwierig wird dies jedoch, wenn das Unternehmen in der Insolvenz feststeckt. Sollte ein Widerspruch oder eine Schadenersatzforderung nicht auf Anhieb durchkommen, lohnt es sich, einen Anwalt einzuschalten – wenn man eine Rechtsschutzversicherung hat, denn ansonsten sprengen die Anwaltskosten den finanziellen Rahmen.”

 

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