So erkennt man eine verstecke Preiserhöhung des Energieversorgers
10.02.2022
Strom
remind.me

Was sich manchmal als Werbung präsentiert, kann ein ganz wichtiges Schreiben des Energieversorgers sein. In letzter Zeit gab es vermehrt Verbraucherbeschwerden: Kunden war nicht klar, dass die Post von Stromanbieter XY eine Preiserhöhung erhielt. Dass das nicht rechtens sein kann, scheint logisch. Aber wie erkennt man eine versteckte Preiserhöhung überhaupt? remind.me gibt Tipps, worauf geachtet werden sollte.
Wenn das Schreiben, das man vom Versorger erhält, auffallend positiv und zudem allgemein formuliert ist, neigen Verbraucher schnell dazu, dieses Schreiben zu ignorieren, weil es scheinbar nicht den Eindruck erhält, wichtige Informationen zu beinhalten.
Hellhörig sollten Verbraucher auch werden, denn die Aussagen des Schreibens widersprüchlich klingen
- Fallen Aussagen wie “besonders attraktive Vertragskonditionen” oder “Schutz vor Preiserhöhungen”, dreht es sich nämlich genau um das: Preiserhöhungen! Selten wird von „Strompreiserhöhung für das Lieferjahr …“ gesprochen.
- Wer kennt das nicht? Lange Schreiben werden meistens gar nicht bis zum Ende durchgelesen. Das kann in diesem Fall fatal enden, denn oftmals werden die Preiserhöhung erst im letzten Absatz oder auf der letzten Seite des Schreibens erwähnt.
- Schwieriger wird es, wenn ein Anbieter ungefragt auf die elektronische Kommunikation umsteigt und seine Schreiben nur noch per E-Mail verschickt. Aus Verbrauchersicht erhöht dies das Risiko, eine wichtige Vertragsänderung oder eine Preisänderung zu übersehen.
Versteckte Preiserhöhung – was ist, wenn man sie erst am Jahresende bemerkt?
Wer ein solches Schreiben durchschaut, muss zudem darauf achten, ob Begriffe wie “Sonderkündigungsrecht” im Schreiben enthalten sind. Denn wenn ein Versorger seine Preise anhebt, haben Verbraucher eben dieses Sonderkündigungsrecht.
Versteckte Preiserhöhungen sind juristisch angreifbar
- Finden Verbraucher die entscheidenden Angaben kaum, haben sie keine Möglichkeit, auf die Vertragsänderungen zu reagieren und ihr Kündigungsrecht zu nutzen. Damit ist die Preiserhöhung automatisch unwirksam.
- Sollten Verbraucher erst am Ende des Jahres bei der Abschlussrechnung bemerken, dass der Versorger die Preise erhöht hat, können sie auch noch im Nachhinein Beschwerde einreichen. Sollte der Versorger darauf nicht reagieren, rät die Bundesnetzagentur, die Schlichtungsstelle einzuschalten.
Versteckte Preiserhöhungen sind kein Einzelfall
Bereits im Oktober 2021 hat die Verbraucherzentrale NRW Urteile gegen verschiedene Energieversorger (wie Strogon, Fuxx – Die Sparenergie GmbH, die 365 AG (Immergrün Energie) erwirkt. Ihre Mitteilungen über Preiserhöhungen waren nicht deutlich genug erkennbar.
So wäre es richtig seitens der Versorger
Die Energieversorger müssen Kunden rechtzeitig vorab (6 Wochen zuvor), transparent und verständlich auf die Änderung der Preise hinweisen: Umfang, Anlass und Voraussetzungen der Änderung müssen angegeben werden.
Zudem muss im gleichen Schreiben auf das Sonderkündigungsrecht des Kunden hingewiesen werden.